Der Datenschutz zählt in unserem Institut als ein hohes Gut.
Die Markt- und Mediaforschung ist für viele Unternehmen und Institutionen unverzichtbares Mittel zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Erwartungen von Verbrauchern sowie deren Akzeptanz und Bewertung von Medien oder Produkten.
Aus repräsentativen, stichprobenartigen Umfragen in speziellen oder zufällig ausgewählten Personenkreisen werden verallgemeinerungsfähige Aussagen abgeleitet. Die Grundlage für solche Erkenntnisse ist eine ausreichend große Menge von Einzelantworten. Marktforscher sind an Meinungen interessiert, jedoch nicht daran, die geäußerten Meinungen einzelnen Personen zuordnen zu können.
Soweit bei der Befragung personenbezogene Daten (z. B. aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Telefonbuchverzeichnisse) verwendet werden, sind datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Meinungs- und Marktforschung ist nach den Vorgaben des § 30a BDSG ausdrücklich zulässig. Ab Mai 2018 gelten die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Anpassung und Umsetzung der neuen EU-Richtlinie (Datenschutz- Anpassungs-und Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU). Die EU-DSGVO betont und regelt die Zulässigkeit der Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten für (Markt-) Forschungszwecke und für statistische Zwecke durch nicht-öffentliche Stellen unter Artikel 5 Absatz 1b (legitime Zwecke und Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten), Artikel 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) und Artikel 89 (gesonderte Ausnahmeregelung in Bezug auf die Verarbeitung zu Forschungszwecken und statistischen Zwecken). In den dazugehörigen EU-DSGVO Erwägungsgründen werden die Ziele der Rechtsnorm erläutert und die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für statistische Zwecke und Zwecke der Marktforschung begründet.
Die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten stammen ausschließlich aus allgemein zugänglichen öffentlichen Quellen und werden im Rahmen der Verarbeitung, Erhebung oder Speicherung nach den gesetzlichen Vorgaben pseudonymisiert und zudem anonymisiert.
Auch bei telefonischen Befragungen gewährleisten wir die Anonymität der befragten Personen über die Datenschutzvorgaben hinaus. Hier gibt es zusätzliche technische Absicherungen: Die Telefonnummern werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren von einem Computer ausgewählt und automatisch angerufen. Die Interviewer sehen dabei die angerufene Nummer nicht.
Für unsere Befragungsteilnehmer gilt: Wir schützen konsequent die Anonymität der Befragten und geben keine Daten weiter, die Ihre Person erkennen lassen. Die Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter und aggregierter Form (für Gruppen zusammengefasst) dargestellt. Dies bedeutet: Niemand kann aus den Ergebnissen erkennen, von welcher Person die Angaben gemacht worden sind. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Forschungsarbeit – aus rechtlicher Sicht, aber auch weil Menschen nur aus dieser Sicherheit heraus bereit sind, ihre ehrlichen Meinungen mitzuteilen. Marktforschungsdaten dürfen nur so ausgewertet werden, dass keine Rückschlüsse auf einzelne befragte Personen möglich ist.
Wie unterscheidet sich Markt- und Mediaforschung von Verkauf / Direktmarketing?
Wie bereits erläutert, wird bei der Markt- und Mediaforschung strikt darauf geachtet, dass Anonymität und Datenschutz der Befragten gewahrt bleiben.
Die Marktforscher schützen konsequent die Anonymität der befragten Teilnehmer. Der entscheidende Unterschied zum Verkauf ist, dass keine Einzelinformationen oder Daten auf Personenebene an Dritte weitergegeben werden und den Teilnehmern einer Befragung nichts verkauft und auch kein spezielles Produkt beworben wird.
Das Ziel ist nicht wie im Direktmarketing, Informationen über Einzelne zu erlangen, um diesen Personen etwas verkaufen zu können, sondern Ziel der Markt- und Mediaforschung ist es, allgemeingültige Kennzahlen, zum Beispiel über Reichweiten von unadressierten Medien oder Printprospekten, als Entscheidungs- und Planungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Die Basis dafür ist eine ausreichend große Menge von Einzelantworten, die zusammengeführt verallgemeinerte Aussagen, z. B. für eine bestimmte Region oder Personengruppe, ermöglichen.
FAQ - Datenschutz und Recht
Erfahren Sie mehr um das Thema in unserer Broschüre FAQ - Datenschutz und Recht.